Einmal pro Quartal 10 Euro

Gesetzlich Versicherte müssen einmal pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr in der Arztpraxis entrichten. Der Begriff "Praxisgebühr" ist etwas irreführend, denn diese Gebühr kassieren wir unentgeltlich für Ihre Krankenkasse.

Überweisung und Vorsorge: keine Praxisgebühr

Wenn Sie eine gültige Überweisung vorlegen, müssen Sie die Praxisgebühr nicht erneut entrichten. Sollten Sie ausschliesslich eine Vorsorgeuntersuchung oder eine Impfung der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen, so ist ebenfalls keine Praxisgebühr fällig.
Doch Vorsicht: falls eine zusätzliche Untersuchung durchgeführt wird (zusätzlicher Laborwert, EKG, Ultraschall), falls eine Behandlung oder weitere Untersuchung erforderlich wird, falls Sie gleichzeitig ein Rezept oder eine Überweisung benötigen wird die Praxisgebühr dennoch fällig!

Notdienst - Gebühr einmal pro Quartal

Im ärztlichen Notdienst wird die Praxisgebühr erneut einmal pro Quartal fällig. Bewahren Sie die Quittung gut auf! Sollten Sie den ärztlichen Notdienst im gleichen Quartal erneut benötigen, so müssen Sie nicht noch einmal zahlen.

Bei Urlaubsvertretung nicht erneut zahlen

Wenn unsere Praxis wegen Urlaub oder Fortbildung geschlossen ist, so müssen Sie die Praxisgebühr in der Vertretungspraxis nicht noch einmal bezahlen. Bitte zeigen Sie die Quittung vor und geben Sie sich als Vertretungspatient zu erkennen!

Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, sobald sie als chronisch Erkrankter ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet haben.

Kein Geld dabei? EC-Karte reicht!

Sie können die Praxisgebühr bei uns bequem und sicher per EC-Cash entrichten. EC-Karte und Unterschrift reichen - die Geheimzahl ist nicht erforderlich.

Letzte Änderung am Dienstag, 10. Januar 2012.